
1. Der Schachklub Olten führt immer im Dezember das
Weihnachtsblitzturnier durch.
2. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des Schachklubs Olten.
3. Die Organisation liegt in den Händen der Spiko. Sie legt den
Termin fest und bestimmt den Turnierleiter.
4. Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spieler und Partie.
5. Bei 26 und mehr Teilnehmern werden 13 Runden, bei 22 bis 25
Teilnehmern 11 Runden, bei 18 bis 21 Teilnehmern 9 Runden, bei 13 bis 17
Teilnehmern 7 Runden nach Schweizer System gespielt.
6. Bei 12 oder weniger Teilnehmern wird ein vollrundiges Turnier
ausgetragen.
7. Die Rangierung erfolgt nach den erzielten Gewinnpunkten, bei
Gleichheit nach der Buchholz-Wertung (Schweizer System) bzw. der
Sonneborn-Berger-Wertung (vollrundige Turniere). Sind auch diese Wertungen
gleich, entscheidet in nachstehender Reihenfolge: direkte Begegnung(en), Anzahl
Siege, erzieltes Resultat mit Schwarz. Sind auch diese Kriterien gleich, wird
ex-aequo klassiert. Um den Turniersieg wird bei Gleichheit aller vorgenannten
Kriterien ein Stichkampf ausgetragen. Der Stichkampf führt über 2 Partien à 5
Minuten Bedenkzeit. Die Farben für die 1. Partie werden ausgelost, für zweite
Partie werden die Farben getauscht. Steht es nach 2 Partien 1:1, findet ein
weiterer Stichkampf statt. Für diesen werden die Farben erneut ausgelost. Weiss
bekommt 6 Minuten, Schwarz 5 Minuten Bedenkzeit. Weiss muss gewinnen. Bei
Unentschieden geht der Sieg an Schwarz.
8. Der Sieger erhält den Titel Weihnachtsblitzturniersieger des
Schachklubs Olten. Mindestens die zehn Erstplatzierten erhalten Naturalpreise.
9. Die Spiko kann ein separates Junioren- und/oder Seniorenturnier
durchführen. Sie legt hierfür den Modus fest.
10.Im Übrigen
gelten die FIDE-Regeln – insbesondere diejenigen für Blitzschach.
11.Während des Turniers gilt
im Lokal ein Rauchverbot.
12.Bei
Streitfällen entscheidet der Turnierleiter nach Anhören beider Spieler. Der
Turnierleiter entscheidet endgültig.
13.Die
Auslegung dieses Reglements ist Sache der Spiko.
Dieses Reglement
wurde am 23. Januar 2008 gemäss Artikel 21 b) der Statuten von der Spiko genehmigt.
24.1.08/ma.